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rechtliche Betreuung

Wer einen rechtlichen Vertreter benötigt, weil er aus individuellen Ursachen heraus nicht mehr in der Lage ist, bestimmte (oder alle) Dinge seines Lebens selbst zu regeln, kann eine gesetzliche Betreuung beim örtlichen Amtsgericht anregen.

Die gesetzliche Betreuung wird im Regelfall ehrenamtlich durch Verwandte oder Bekannte übernommen. Sie dient nicht als Bevormundung, denn der Wille des Betreuten ist umzusetzen. Wer keine/n ehrenamtliche/n BetreuerIn findet, kann eine/n BerufsbetreuerIn wählen.

Unter Betreuung wird hierbei die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Es werden hauptsächlich administrative und bürokratische Tätigkeiten erledigt (Anträge schreiben, Fristen wahren, Schuldenbereinigung, ...) und keine Unterstützung im Alltag geleistet.