persönliches Budget
Das trägerübergreifende persönliche Budget nach §17 SGB IX stellt eine konsequente Umsetzung personenzentrierter Hilfen dar. Jeder behinderte Mensch - zu denen auch abhängigkeitskranke Menschen zählen - hat den Anspruch, Hilfen nicht ausschließlich als Sach-, sondern auch als Geldleistung zu erhalten. Damit wird die Selbstbestimmung der notwendigen Hilfen in die Hände der Betroffenen gegeben und es erschließen sich viele Möglichkeiten für die Klientel, ihre Unterstützung selbst auszuwählen und die Inhalte der Arbeit selbst zu bestimmen.
Folgende Ziele werden mit dem persönlichen Budget verfolgt:
- personenzentrierte und an den Zielen der Betroffenen orientierte Unterstützung
- Verbesserung der Lebenssituation
- soziale Wiedereingliederung (Teilnahme am öffentlichen Leben)
- Koordination unterschiedlicher Leistungsträger
- Verbesserung der Versorgung (chronisch) psychisch kranker und mehrfach abhängiger Menschen beitragen.
Einen absoluten Rechtsanspruch gibt es seit dem 01. Januar 2008, nachzulesen in §159 (5) SGB IX