Soziotherapie der Krakenkasse
Diese Form der Soziotherapie wird durch einen niedergelassenen Psychiater bzw. Neurologen oder eine psychiatrische Institutsambulanz verordnet. Sie dient vor allem der Motivation schwer psychisch kranker Menschen zur selbständigen Inanspruchnahme medizinischer Hilfen. Die Indikation ist stärker eingeschränkt, als es der Gesetzestext vermuten läßt. Diese Maßnahme ist begrenzt auf 120 Stunden innerhalb von drei Jahren.
Ihr/e niedergelassene/r PsychiaterIn informiert Sie gerne darüber, ob die Soziotherapie der Krankenkassen für Sie in Frage kommt.
Schwere psychische Erkrankungen in diesem Sinne sind solche aus den Bereichen des schizophrenen Formenkreises:
- ICD-10-Nrn.: F 20.0 – 20.6 (Schizophrenie),
- 21 (schizotype Störung),
- 22 (anhaltende wahnhafte Störung),
- 24 (induzierte wahnhafte Störung) und
- 25 (schizoaffektive Störung))
und der affektiven Störungen
- ICD-10-Nrn.: F 31.5 (gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung),
- 32.3 (schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen) und
- 33.3 (gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer rezividierenden depressiven Störung
Die Erkrankungen, die der Soziotherapie bedürfen, sind gekennzeichnet durch folgende Fähigkeitstörungen:
- Beeinträchtigung durch Störungen des Antriebs, der Ausdauer und der Belastbarkeit, durch Unfähigkeit zu strukturieren, durch Einschränkungen des planerischen Denkens und Handelns sowie des Realitätsbezuges
- Störungen im Verhalten mit Einschränkung der Kontaktfähigkeit und fehlender Konfliktlösungsfähigkeit
- Einbußen im Sinne von Störungen der kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit, der Lernleistungen sowie des problemlösenden Denkens
- Mangelnde Compliance im Sinne eines krankheitsbedingt unzureichenden Zugangs zur eigenen Krankheitssymtomatik und zum Erkennen von Konfliktsituationen und Krisen.