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Vorraussetzungen

Für die Inanspruchnahme meiner Arbeit gibt es - außer für Seminare u.ä. - nur eine Grundvoraussetzung für Erwachsene: Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, unabhängig von ihrer Art. Dies gilt v.a. bei einer möglichen Kostenübernahme durch einen der Kostenträger.

Kosten und Kostenträger

Die Kosten für Soziotherapie und psychosoziale Hilfen werden in bestimmten Fällen von der Krankenkasse oder einem anderen öffentlichen Kostenträger (Sozialamt, Rentenversicherung) übernommen. Auch die Kosten der gesetzlichen Betreuung sind einkommensabhängig gestaltet.

Sie finden hier Informationen für Selbstzahler und über mögliche Kostenträger für privat und gesetzlich Versicherte sowie Menschen mit Behinderung.

Selbstzahler / privat Krankenversicherte

der Stundensatz für Selbstzahler sowie bei Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung liegt bei 79,- Euro/angef. Stunde. Hinzu kommen im Einzelfall 19% Umsatzsteuer. 

Kostenübernahme durch die öffentliche Hand

Als mögliche Kostenträger kommen unterschiedliche Sozialbehörden in Betracht. Dies muss im Einzelfall geprüft werden und kann möglicherweise längere Antragsbearbeitungszeiten mit sich bringen. Es kommen in Betracht:

  • Einkommensabhängig:
    • Eingliederungshilfe (i.d.R. Sozialbehörde, in Hessen: Landeswohlfahrtsverband)
    • Jugendamt (nur bei Kindern mit psychischer Erkrankung)
    • Integrationsfachdienst
    • Arbeitsagentur
       
  • Einkommensunabhängig:
    • Krankenkasse
    • Rentenversicherung
    • Arbeitsagentur

Die Kosten werden in diesen Fällen direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Ob ein Eigenanteil anfällt, wird im Rahmen der Antragsstellung deutlich. Gerne bin ich Ihnen natürlich bei der Beantragung der Kostenübernahme behilflich.

gesetzliche Betreuung

Für Menschen mit niedrigem Einkommen werden die Kosten der gesetzlichen Betreuung von der Justizbehörde übernommen. Ansonsten muss der Betreuer aus eigenen Mitteln bezahlt werden, dies geschieht jedoch unabhängig vom Aufwand in Form von Monatspauschalen, so dass Sie immer den gleichen Betrag kalkulieren können.

Genauere Informationen darüber, ob und wie viel Sie für eine gesetzliche Betreuung zahlen müssen, erhalten Sie im persönlichen Gespräch oder beim zuständigen Amtsgericht. Eine kurze Übersicht erhalten Sie hier in Form einer PDF-Datei (Anzeigeprogramm benötigt).